Entscheidungsseminare und Infoabende siehe unten


Die Psychotherapieausbildung

Seit 1991 ist die Psychotherapieausbildung durch das Psychotherapie-Gesetz (PthG) gesetzlich geregelt.  Sie besteht aus zwei Teilen, einem allgemeinen Teil, dem Propädeutikum, und einem speziellen Teil, dem Fachspezifikum, das theoretisches und praktisches Wissen in einer der gesetzlich anerkannten Psychotherapie-Methoden vermittelt.

Allgemeine Informationen zur Psychotherapie-Ausbildung, zum Psychotherapiegesetz 2024, Eintragung in die Psychotherapeut*innenliste, Fort- und Weiterbildung, Datenänderung, Dokumentationen, Anerkennung ausländischer Qualifikationen in der Psychotherapie, Anerkennung als theoretische und praktische Ausbildungseinrichtung und Richtlinien zur Berufsausübung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums im Register der Gesundheitsberufe unter "Psychotherapeutin / Psychotherapeut" unter folgendem Link

https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Medizin-und-Gesundheitsberufe/Berufe-A-bis-Z

Universitätslehrgang mit Masterabschluss an der Universität Wien

Fachspezifikum mit Möglichkeit zum Master in „Personzentrierter Psychotherapie“

Das FORUM bietet seine fachspezifische Ausbildung in Personzentrierter Psychotherapie in Kooperation mit der Universität Wien an. Dadurch besteht für Interessent*innen die Möglichkeit in einem fortgeschrittenen Stadium der Psychotherapieausbildung parallel dazu im Rahmen eines Universitätslehrgangs ein Masterdiplom zu erwerben. Der Universitätslehrgang ermöglicht den Masterabschluss "Personzentrierte Psychotherapie" in einem 120 ECTS umfassenden berufsbegleitenden Lehrgang. Ein wesentlicher Teil des Lehrgangs besteht dabei aus Anrechnungselementen aus der fachspezifischen Ausbildung, die mit Modulen zur Psychotherapieforschung und zum wissenschaftlichen Arbeiten sowie natürlich mit der Masterthese ergänzt werden.

Weitere Informationen unter ausbildungsleitung@forum-personzentriert.at.

Masterupgrade in Kooperation mit der Universität Wien

im Rahmen einer Kooperation mit der Universität Wien gibt es die Möglichkeit für ein Masterupgrade, das gemeinsam  mit zwei weiteren personzentrierten Ausbildungseinrichtungen (IPS und VRP)  als Universitätslehrgang angeboten wird. Der berufsbegleitende Universitätslehrgang richtet sich insbesondere an Kolleg*innen mit abgeschlossener fachspezifischer Ausbildung bzw. in fortgeschrittenem Stadium der Ausbildung (ab Status in Ausbildung unter Supervision), die einen Masterabschluss anstreben. Weitere Informationen unter www.postgraduatecenter.at/pz-fachspezifikum bzw. personzentriertepsychotherapie@univie.ac.at

Psychotherapeutisches Propädeutikum

Das Propädeutikum besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Es dient der fachlichen Gleichstellung der aus den unterschiedlichsten Arbeitsfeldern stammenden Gruppen und führt diese zu einer einheitlichen psychotherapeutischen Basiskompetenz. Die Absolvierung des "Psychotherapeutischen Propädeutikums" ist eine Voraussetzung für die Aufnahme in ein Fachspezifikum und bildet eine inhaltliche Grundlage für die Qualifikation zur /zum  Lebens- und SozialberaterIn.

Das Propädeutikum kann u.a. bei der Arbeitsgemeinschaft Personzentrierte Psychotherapie, Gesprächsführung und Supervision (APG) absolviert werden. Nähere Infos: APG-Lehrgang "Psychotherapeutisches Propädeutikum": www.apg.or.at

Psychotherapeutisches Fachspezifikum

Ziel der fachspezifischen Ausbildung des FORUM ist die Vermittlung des Personzentrierten Ansatzes nach Carl R. Rogers auf dem Gebiet der Psychotherapie, und zwar sowohl in seinen theoretischen Grundlagen als auch in seiner praktischen Anwendung in diesem Feld. Dies schließt die Qualifikation für die Durchführung von Personzentrierter Psychotherapie, die Befähigung zur diagnostischen Abklärung und Indikationsstellung samt Überweisungskompetenz ein.

  • Wir fühlen uns dabei den grundlegenden Ideen und Überzeugungen des Begründers des Ansatzes zutiefst verbunden, wonach jeder Mensch – innerhalb gegebener Grenzen – ein Potenzial hat, sich konstruktiv und differenziert zu entwickeln, sofern grundlegende Beziehungsbedingungen erfüllt sind. Im Sinne einer weitgespannten Perspektive in der Umsetzung des Personzentrierten Ansatzes und seiner verschiedenen Ausprägungen greifen wir Entwicklungen auf, die der ganzheitlichen Sicht vom Menschen entsprechen. Die fundamental wichtigen Haltungen wie Echtheit, nicht an Bedingungen gebundene Wertschätzung anderen gegenüber und einfühlendes Verstehen sollen auf vielfachen Wegen gefördert werden. So wird über die Sprache als Medium hinaus körperorientierten und kreativen Elementen in der Ausbildung und Ausübung des Ansatzes Beachtung geschenkt.

  • Als tragendes Element der Ausbildung betrachten wir die Selbstentfaltung und Entwicklung der eigenen Persönlichkeit in wechselseitigem Austausch mit anderen. Dies begreifen wir als vorrangig vor der Vermittlung und Aneignung von “Handwerkszeug” und “Techniken” im engeren Sinn. Zugleich nimmt die praxis- und anwendungsbezogene Erfahrung und Reflexion einen zentralen Platz ein.

  • Ein damit verknüpftes weiteres Prinzip der Ausbildung ist die Selbstorganisation der AusbildungsteilnehmerInnen und individuelle Gestaltung des eigenen Lernwegs.

  • Es ist uns ein Anliegen, in die Entwicklungsfähigkeit der AusbildungsteilnehmerInnen zu vertrauen und Tendenzen der Verschulung entgegenzusteuern.

Ausbildungsinhalte und -ziele

Die Ausbildung im FORUM ist auf die Förderung personzentrierter Einstellungen und personzentrierten Handelns in der Tradition von Carl R. Rogers und anderen personzentrierten TheoretikerInnen zur Anwendung im psychotherapeutischen Bereich gerichtet. Sie legt den Schwerpunkt auf eine entsprechende Entwicklung der Persönlichkeit.

Die Ausbildung umfasst folgende Bereiche:

1) Selbsterfahrung (mind. 300h)

Die Selbsterfahrung ist auf die Erfahrung der Vorgänge und Prozesse innerhalb der eigenen Person sowie in den Beziehungen zu anderen Personen gerichtet.

Ziele: Offene Auseinandersetzung mit zentralen Bereichen der eigenen Person; Authentizität und Transparenz der eigenen Person; Kontaktfähigkeit und Fähigkeit zur autonomen Kontaktaufnahme; Selbstachtung und Selbstverstehen; Fähigkeit zur Entwicklung einer offenen, einfühlsamen und respektvollen Beziehung zu anderen; Fähigkeit zur internalen Wertsetzung.

2) Theorie (mind. 325h)

Die theoretische Ausbildung dient der Auseinandersetzung mit theoretischen Annahmen über Personzentrierte Psychotherapie und den Personzentrierten Ansatz und mit der einschlägigen Literatur von Carl R. Rogers und anderen personzentrierten TheoretikerInnen.

Ziele: Ausreichende Kenntnis der personzentrierten Theorie und aktuellen Literatur; Fähigkeit zur eigenständigen Theoriebildung und personzentrierten theoretischen Argumentation; Anwendung einer personzentrierten Theorie auf die therapeutische Praxis; Durchführung einer schriftlichen Arbeit zu einem selbstgewählten Thema aus personzentrierter theoretischer Perspektive.

3) Supervision und Praxisreflexion (mind. 220h)

Die Supervision ist ein Lernprozess, der die Vorbereitung, Übernahme und Nachbereitung einer therapeutischen Aufgabe und Verpflichtung, sowie die Reflexion, Selbstkontrolle und Selbstregulation der therapeutischen Vorgangsweise in der Personzentrierten Psychotherapie fördert und unterstützt.

Ziele: Kompetente Übernahme einer therapeutischen Verpflichtung und Aufgabe im Sinne des Personzentrierten Ansatzes; Fähigkeit zur offenen Reflexion und Selbstkontrolle der therapeutischen Vorgangsweise im Hinblick auf den Entwicklungsprozess des/der jeweiligen KlientIn und die Beziehung zum/zur jeweiligen KlientIn; Entwicklung einer therapeutischen Sensibilität und einer realistischen Selbstwahrnehmung hinsichtlich der eigenen therapeutischen Vorgangsweise.

4) Praktikum (mind. 550h)

Das Praktikum dient dem Erwerb praktischer psychotherapeutischer Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit verhaltensgestörten und/oder leidenden Personen. Es muss unter fachlicher Anleitung eines/einer PsychotherapeutIn erfolgen in einer im psychotherapeutisch-psychosozialen Feld bestehenden Einrichtung des Gesundheits- oder Sozialwesens. Mindestens 150 der insgesamt 550 Stunden Praktikum müssen in einer facheinschlägigen (klinischen) Einrichtung absolviert werden [vgl. PthG § 6 (2) 2]. Der/die AusbildungsteilnehmerIn ist für die Organisation des Praktikumsplatzes selbst verantwortlich.

5) Praktikumssupervision (mind. 30h)

Praktikumssupervision ist ein Lernprozess, der die Reflexion von in Praktikumsinstitutionen gewonnenen Erfahrungen unterstützt.

Ziele: Einsicht in das Zusammenspiel von institutionellen Rahmenbedingungen und individueller Kompetenz, Reflexion und Differenzierung von Erfahrungen, insbesondere von Kontakterfahrungen mit KlientInnen; Teamfähigkeit.

6) Personzentrierte Praxis nach Erlangung des Status „PsychotherapeutIn in Ausbildung unter Supervision (mind. 600h)

Die Praxis ist die zu supervidierende Personzentrierte Psychotherapie mit einzelnen KlientInnen und in anderen psychotherapeutischen Settings.

Ziel: Integration der therapeutischen Prinzipien der Personzentrierten Psychotherapie in die eigene Praxis.

Auszug aus der Ausbildungsordnung

Ausbildungsordnung gesamt

Dauer & Kosten

Die Ausbildung kann erfahrungsgemäß je nach individuellem Lerntempo in einem Zeitraum von 4 - 6 Jahren absolviert werden. Der größte Teil der Seminare kann in Blockform an Wochenenden absolviert werden.

Nach Absolvierung und positiver Evaluierung aller Ausbildungsschritte wird ein Zertifikat ausgestellt, das die Eintragung in die PsychotherapeutInnenliste des zuständigen Bundesministeriums mit der Zusatzbezeichnung “Personzentrierte Psychotherapie” ermöglicht.

Die Gesamtkosten (inklusive Lehrtherapie und Lehrsupervision) belaufen sich auf mind. EUR € 28.500,- (Stand April 2024). Die Kostenkalkulation folgt offiziellen Honorarrichtlinien, die eine verlässliche Berechnung der Ausbildungskosten erlauben und auch vor einer unvorhergesehenen Erhöhung der Ausbildungskosten schützen. Kostenermäßigungen sind in begründeten Fällen möglich.

Aufnahmevoraussetzungen

Für die Aufnahme in das Psychotherapeutische Fachspezifikum im FORUM sind zum einen die Voraussetzungen nach dem Psychotherapiegesetz § 10 (2) zu erfüllen und zum anderen ist eine entsprechende Eignung nachzuweisen. Der Einstieg in die Ausbildung ist jederzeit möglich, sofern die Aufnahmevoraussetzungen gegeben sind.

Die gesetzlichen Voraussetzungen sind im Wesentlichen der Abschluss des Psychotherapeutischen Propädeutikums, ein Mindestalter von 24 Jahren sowie der Abschluss eines der im Psychotherapiegesetz § 10 (2) vorgesehenen Studien oder einer einschlägigen Berufsausbildung oder ein Eignungsgutachten des zuständigen Bundesministeriums.

Als Voraussetzung für die Aufnahme im FORUM ist darüber hinaus eine Eignungsfeststellung aufgrund von zwei Vorstellungsgesprächen (vor dem Entscheidungsseminar), einem Entscheidungsseminar und mind. 15 Stunden methodenspezifischer Selbsterfahrung (vor dem Entscheidungsseminar; nach Möglichkeit in der Gruppe) bei ordentlichen Mitgliedern des FORUM, inkl. aller Ausbilder*innen, erforderlich; über Ausnahmen dazu informiert die Ausbildungsleitung.

Die Vorstellungsgespräche und das Entscheidungsseminar müssen bei verschiedenen LehrtherapeutInnen absolviert werden.

Mit den Vorstellungsgesprächen sind folgende Lehrpersonen des FORUM beauftragt:

Mag.a Marieluise Brückl, Wien

Harald Doppelhofer, Retz und Wien

MMag.a Katrin Draxl, Wien

Mag.a Neena Kurl, Wien

Dr. Christian Metz, Wien

Mag.a Heidemarie Müllner-Sari, Wien

Dipl.-Päd. Markus Pilz, BEd., Wien

Dr.in Veronika Prinz-Meidinger, Oberhöflein und Wien

Hans Peter Ratzinger, Wels

Sabine Schiefermüller DSAin, Linz und Steyr

Mag.a Monika Tuczai, Wien

 

 

Aufnahmeverfahren

Das Aufnahmeverfahren kann bereits während der Absolvierung des Propädeutikums begonnen werden.
Der erste Teil im Aufnahmeverfahren ist die Feststellung der Eignung des Bewerbers/der Bewerberin. Nach der Eignungsfeststellung wird über die Verfügbarkeit eines Ausbildungsplatzes - vor allem über den Nachweis eines Lehrtherapieplatzes - und abschließend über die Erfüllung der gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen entschieden.

Für die Aufnahme ist ein formloses Ansuchen mit den entsprechenden Nachweisen an die Ausbildungsleitung zu richten. Bitte schicken Sie die Unterlagen per Post an das Büro des FORUM (Reisnerstraße 20/TOP 17, 1030 Wien) oder bringen Sie diese persönlich während der Büro-Öffnungszeiten.

Abgabefristen für die Einreichung der Aufnahmeunterlagen im Büro des FORUM:

29.08.2024 (für eine Aufnahme am 03.10.2024)

09.10.2024 (für eine Aufnahme am 12.11.2024)

05.12.2024 (für eine Aufnahme am 10./11.01.2025)

29.01.2025 (für eine Aufnahme am 05.03.2025)

06.03.2025 (für eine Aufnahme am 11.04.2025)

07.05.2025 (für eine Aufnahme am 11.06.2025)

07.08.2025 (für eine Aufnahme am 12./13.09.2025)

04.09.2025 (für eine Aufnahme am 09.10.2025)

09.10.2025 (für eine Aufnahme am 13.11.2025)

Für persönliche Fragen stehen wir beim Infoabend zur Verfügung

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Vorankündigung: Entscheidungsseminar im Herbst 2025

Donnerstag, 23.10 bis Sonntag, 26.10.2025

Diese Veranstaltung ist konzipiert als Selbsterfahrungsgruppe.

Sie dient der Reflexion und Evaluation hinsichtlich der Eignung für die fachspezifische Ausbildung, wie sie im FORUM umgesetzt wird. Im spezifischen Klima einer personzentrierten Selbsterfahrungsgruppe wird den Teilnehmenden dabei auch die Gelegenheit geboten, anhand des eigenen Erlebens im Rahmen der Gruppe die persönlichen Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Ausbildung (wie z.B. die Motive zu diesem Schritt) zu überprüfen bzw. zu erkunden.

Die Resonanz anderer Teilnehmender und der beiden Leitenden ist für alle Teilnehmenden ein wesentliches Strukturelement dieser Gruppen.

Die Gruppenleiter*innen verstehen sich als „facilitators“, d.h. als Fördernde persönlicher Entwicklung auf der Basis der personzentrierten Grundhaltungen, auch wenn das Seminar als Entscheidungsseminar Evaluationscharakter hat.

Voranmeldungen: ausbildungsleitung@forum-personzentriert.at

Teilnahmevoraussetzungen: Zwei Vorstellungsgespräche vor dem Anmeldeschluss zum Entscheidungsseminar mit je einem*einer dafür beauftragten Ausbilder*in (siehe Programm S. 11); 15 Stunden methodenspezifische Selbsterfahrung möglichst in der Gruppe bei einem ordentlichen Mitglied des FORUM (inklusive aller Ausbilder*innen); (über Ausnahmen informiert die Ausbildungsleitung).

Anrechenbarkeit: Eignungsfeststellung im Rahmen des Aufnahmeverfahrens für das Fachspezifikum des FORUM