Einzeltherapie

Wenn Sie sich an frei praktizierende PsychotherapeutInnen wenden, wird Ihnen in der Regel eine Einzelpsychotherapie angeboten. Dieses Setting ermöglicht, dass Ihre individuelle Problematik im Mittelpunkt des therapeutischen Geschehens steht, aber auch eine engere und intensivere therapeutische Beziehung. Es fällt Ihnen in der Einzeltherapie vielleicht auch leichter offener über Ihre Probleme zu sprechen.

Paartherapie

Wenn ein Beziehungsproblem mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner im Vordergrund steht, ist vorrangig an eine Paartherapie zu denken, sofern von beiden Seiten die Bereitschaft dazu besteht. In manchen Fällen kann die Paartherapie zu einer Trennungsbegleitung umgewandelt werden.

Familientherapie

Bei Problemen in der Familie, die unter Umständen auch durch Auffälligkeiten eines Familienmitglieds, in erster Linie eines Kindes oder Jugendlichen, hervor gerufen sein können, ist eine Familientherapie naheliegend. Die therapeutische Wirkung hängt aber wesentlich davon ab, ob alle betroffenen Personen ausreichend motiviert sind und aktiv daran teilnehmen. Es ist aber nicht unbedingt notwendig, dass alle beteiligten Familienmitglieder an den Sitzungen teilnehmen.

Gruppentherapie

Insbesondere für Menschen, die im Umgang mit anderen Schwierigkeiten haben, kann eine Therapiegruppe eine noch zielführendere Maßnahme sein als eine Einzelpsychotherapie. So betrachtet ist es ein Vorurteil, dass Gruppentherapie im Vergleich zur Einzeltherapie eine „zweite Wahl“ ist. Das Gegenteil kann der Fall sein, besonders bei jenen, die Probleme im zwischenmenschlichen Bereich haben.

In der Gruppenpsychotherapie geht es vor allem um die Beziehung des einzelnen zu den anderen in der Gruppe, um das Miterleben, wie andere Betroffene mit ihren Schwierigkeiten, Problemen und Lebenserfahrungen umgehen, um die Reaktionen der Gruppenmitglieder zueinander und die in der Gruppe erlebten zwischenmenschlichen Beziehungserfahrungen.

Da die allermeisten psychischen Probleme auf ungünstige Beziehungserfahrungen zurück zu führen sind und oft mit der Schwierigkeit einher gehen, gute zwischenmenschlichen Beziehungen herzustellen und aufrecht zu erhalten, ist Gruppenpsychotherapie ein geeigneter Ort und auch ein geschütztes Lernfeld dafür, sich anderen gegenüber zu öffnen und auch von anderen GruppenteilnehmerInnen aufrichtige Aussagen zu erhalten. In diesem Rahmen ist es erwünscht und es wird auch gefördert, sich mit anderen auseinander zu setzen und die Gefühle, die dabei auftreten, ernst zu nehmen und in der Gruppe auszutauschen. Das erfordert ein entsprechendes Vertrauen, das sich naturgemäß erst im Laufe des Gruppenprozesses entwickelt.
Eine Gruppenpsychotherapie kann z.B. helfen,

  • wenn Sie sich vor anderen zurückziehen und unter Einsamkeit leiden,
  • wenn Sie das Gefühl haben, sich nicht durchsetzen zu können,

  • wenn Sie sich in vielen Situationen schüchtern und gehemmt fühlen,

  • wenn Sie sich vor Autoritätspersonen fürchten,

  • wenn Sie Angst haben, in Beziehungen ausgenutzt zu werden,

  • wenn Sie zu Streit neigen oder sehr misstrauisch sind.

Gruppen können auch nach bestimmten Problemschwerpunkten zusammengestellt werden, wie für Personen, die z.B. unter einer Angst- oder einer Essstörungen leiden. 

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Kinder und Jugendliche werden in der psychotherapeutischen Praxis zumeist wegen eines von der Umwelt problematisierten Verhaltens vorgestellt. Jedes problematisierte kindliche Verhalten will in seiner Bedeutung verstanden werden, wobei ein mehrstufiges Vorgehen benötigt wird, um einen Verstehens- und Veränderungsprozess in Gang zu setzen.

Die in einer psychotherapeutischen Praxis für Kinder- und Jugendliche häufig gestellten Fragen umfassen in der Regel folgende Bereiche:

  • schwerwiegende Verhaltensauffälligkeiten (z.B. aggressives Verhalten, heftige Wutausbrüche, Hyperaktivität),

  • Störungen des Sozialverhaltens (z.B. Probleme im Kontakt mit Gleichaltrigen, Stehlen, Schule schwänzen)

  • emotionale und affektive Störungen (z.B. Ängste, depressive Verstimmungen, Zwänge),

  • Auffälligkeiten im Spiel-, Lern- und Leistungsverhalten,

  • psychosomatische Störungsbilder (z.B. Einnässen, Einkoten, Bauch-, Kopfschmerzen, Tics),

  • Essstörungen,

  • Entwicklungskrisen in der Pubertät,

  • selbstverletzendes Verhalten (z.B. Ritzen, Drogenmissbrauch),

  • Begleitung bei chronischen Erkrankungen oder Behinderungen,

  • sexueller Missbrauch,

  • Kinder nach Scheidung bzw. Trennung der Eltern,

  • Erziehungsunsicherheiten auf Seiten der Eltern.

Psychotherapie mit Kindern findet meist in Form einer Stunde pro Woche über einen längeren Zeitraum statt, in der das Kind mit der Therapeutin bzw. dem Therapeuten redet und/oder spielt.

In der psychotherapeutischen Arbeit mit Jugendlichen werden das Gespräch und der verbale Austausch zwischen Jugendlichem und TherapeutIn mehr und mehr Raum einnehmen, da ein Jugendlicher bereits über die Fähigkeit zur Selbstreflexion verfügt. Als Unterstützung können aber auch das bildnerische Gestalten, das Geschichtenerfinden oder die Arbeit mit Symbolfiguren (z. B. Miniaturfiguren) zum Einsatz kommen.

In der psychotherapeutischen Arbeit mit Kindern oder Jugendlichen werden immer auch die wichtigen Bezugspersonen des Kindes mit einbezogen. Da sich die Entstehung und Aufrechterhaltung von Symptomen oder Auffälligkeiten in Beziehung mit den wichtigen Bezugspersonen entwickelt, wendet sich der/die Kinder- und JugendpsychotherapeutIn auch an Familienmitglieder und andere bedeutsame Bezugspersonen (z.B. aus Kindergarten oder Schule oder dem erweiterten Familienkreis) und bezieht diese, je nach Fall und Fragestellung, als Personen mit besonderen Ressourcen in den Therapieprozess mit ein. So können auch Gespräche mit Eltern im oder ohne Beisein des Kindes geführt werden.

Da der/ die PsychotherapeutIn der Verschwiegenheitspflicht unterliegt, darf sie Geheimnisse, die ihm oder ihr das Kind oder der Jugendliche in der Psychotherapiestunde anvertraut, nicht den Eltern oder anderen Personen erzählen. Bei manchen Problemen kann es aber wichtig sein, dass der/die PsychotherapeutIn mit den Erwachsenen, z.B. den Eltern oder einem/einer LehrerIn des Kindes spricht. Dazu muss er bzw. sie die Einwilligung des Kindes (im Falle einer Person von außerhalb der Familie auch der Eltern) einholen und das Kind davon informieren, worüber er bzw. sie mit der jeweiligen Person geredet hat.

Jugendliche ab dem Alter von 14 können als mündige Minderjährige selbstständig die Zustimmung zu einer psychotherapeutischen Behandlung geben und können, wenn die Kosten der Psychotherapie z.B. von der Krankenkasse finanziert werden, daher auch ohne das Wissen ihrer Eltern eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch zu nehmen. Eltern haben nur dann einen Anspruch auf Grundinformation, wenn sie die Psychotherapie bezahlen.